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elektronische Postadresse: mail @ lorenz-hoppe.de

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Gesetzlich vorgeschriebene Informationen müssen Sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Laut einem Urteil des OLG Hamburg bedeutet das nicht nur, dass jede Seite einen Link zu diesen Informationen haben muss, sondern dass man den Usern nicht zumuten könne, bei einer Auflösung von 600 auf 800 erst scrollen zu müssen.
Den Link zu den Informationen können Sie "Impressum" oder "Info" oder "Information" nennen. Als nicht verständlich dagegen wird "Backstage" von Richtern empfunden.

Wenn Sie über Ihre Homepage Waren oder Dienstleistungen anbieten, sind das natürlich längst noch nicht alle Informationspflichten. Dann gilt es noch Schritt für Schritt die "Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht" durchzuarbeiten

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